Aktuelles 2017
So profitieren Sie als Kunde Das Wärmeangebot von SLE
22.12.2017
Eine neue Heizung bereits ab 199,-€ im Monat
Die Anschaffungskosten für eine neue Heizungsanlage sind hoch. Mit dem Wärmeangebot von SLE sparen Sie sich diese hohen Investitionskosten. Sie zahlen Ihre Heizung bequem in monatlichen Raten ab. Bereits ab 199,-€ im Monat.
mehr erfahrenSo profitieren Sie als Installateur Das Wärmeangebot von SLE
22.12.2017
Die neue Heizung installieren Sie, die Finanzierung übernehmen wir
Der Modernisierungsbedarf der Heizungsanlagen in den deutschen Eigenheimen ist hoch. Aktuelle Studien zeigen, dass sich das Durchschnittsalter einer Heizung in Sachsen-Anhalt auf über 17 Jahre beläuft. Viele Interessenten werden sich in den kommenden Jahren an Sie wenden und ein Angebot für eine Heizung erfragen.
mehr erfahrenÄnderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2017/2018
22.12.2017
Zum Jahreswechsel 2017/2018 sind zahlreiche sozialversicherungsrechtliche Änderungen zu
beachten. Die wichtigsten Änderungen für die Praxis hat der ZDH in der beigefügten Übersicht
zusammengestellt.

Marktpartnerschaft gestärkt Die Stadtwerke Lutherstadt Eisleben sind nun auf shk-mansfeldsuedharz.de vertreten
18.12.2017
Mit der Integration des auf dem Partnerpotrtal der SHK Innung Mansfeld Südharz rücken die Stadtwerke Lutherstadt Eisleben nun noch ein Stück näher in Richtung des organisierten SHK-Handwerks. In Kürze erhalten Sie hier aktuelle Informationen zu den Produkten und Angeboten der Stadtwerke. Vorbeischauen lohnt sich, egal ob online oder in der Geschäftsstelle.
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Neue Kundeninformation Wer darf was in der Hausinstallation?
01.12.2017
Über das Internet kann jeder alles kaufen. Und wenn man nicht weiß wie der Einbau gehen soll - Montageanleitungen mit Erfahrungsberichten und Videos sind jederzeit abrufbar.
Der nächste Schritt für sogenannte Allrounder liegt auf der Hand - "schnell mal selbst erledigen..…“
In der Hausinstallation gibt es keinen legalen Raum für Do-it-Yourself-Tätigkeiten. Bei den Arbeiten im Sanitär-,Heizungs- und Klimabereich handelt es sich um gefahrgeneigte Handwerkstätigkeiten.
Der Fachverband SHK stellt seinen Mitgliedern ein aktuelles Merkblatt für Kunden zur Verfügung, in dem die Risiken aus rechtlicher Sicht beurteilt werden. Ergänzend werden die Haftung bei Schadensfällen und Schwarzarbeit beleuchtet.
Die Information ist im Fachbesucherbereich/Fachinformation/Dokumente/Technik - WER DARF WAS bzw. über den nachfolgenden Link abrufbar.
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Neuer Zuschuss für Durchlauferhitzer
26.09.2017
Der Austausch eines Altgeräts gegen Komfort-Durchlauferhitzer mit vollelektronischer Leistungs- und Wassermengenregelung wird ab sofort mit einer Prämie von 100 Euro bezuschusst.
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Neue FU-Erklärung im BAFA-Marktanreizprogramm
25.08.2017
Am 14. August 2017 ist im Bundesanzeiger eine wichtige Änderung der MAP-Förderrichtlinien veröffentlicht worden: „Änderung der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“.
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HBCD-haltige Dämmstoffe Polystyrolentsorgung - Problem scheint gelöst
07.08.2017
Ab dem 01.09.2017 gelten neue Anforderungen für die Entsorgung HBCD-haltiger Dämmstoffe und Dämmstoffabfälle. Am 07.07.2017 hat der Bundesrat .......
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Neuer Rahmenvertrag mit STOERCODE.DE Jetzt den Kundendienst effizienter machen!
02.05.2017
„Error 36“ oder „F5“ oder Ähnliches blinkt auf dem Display der defekten Heizung. Auch von einem erfahrenen Monteur ist es zu viel verlangt, jeden Fehle0rcode zu kennen und zu wissen, wie diese Störung zu beseitigen ist – bei geschätzten 100.000 Störcodes über alle Hersteller, Heizungsarten und –modelle hinweg. Oft ist beim Kunden die Bedienungsanleitung nicht mehr vorhanden oder sie hilft nicht weiter. Aufwändige und Zeit raubende Rückfragen beim Hersteller werden nötig – und nicht einmal hier gibt es immer Gewissheit, dass von dort eine Lösung kommt. Schon gar nicht zu Notdienstzeiten am Wochenende oder nachts.
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Neue Regeln für Fachbetriebe nach WHG AwSV tritt in kürze in Kraft
25.04.2017
Die AwSV wurde am 21. April 2017 im Bundesgesetzblatt Nr. 22 veröffentlich. Die Verordnung tritt am 1. August 2017 in Kraft. Für die aktuell ankerkannten Fachbetriebe besteht eine Übergangsfrist bis zum 22. April 2019. Die Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke e.V. (ÜWG) wird nun wie geplanten (siehe ÜWG-Information 04/2017) alle weiteren Schritte in die Wege leiten um zügig eine wasserrechtlich Anerkennung zu erhalten. Über die nächsten Schritte werden wir Sie zeitnah informieren.
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Eignung von Produkten in der Trinkwasserinstallation UBA Liste für Metalle ist verbindlich
31.03.2017
Am 10. April 2017 endete die Übergangsfrist für Produktanforderungen an metallene Werkstoffe. Damit ist die UBA-Bewertungsgrundlage für metallene Werkstoffe in der Trinkwasserinstallation verbindlich.
mehr erfahrenAGBs und Werkverträge mit Verbrauchern überarbeitet
27.01.2017
Im Zuge der neuen Informationspflichten nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) hat der ZVSHK die Verbraucher-AGBs, die Wartungsverträge sowie Verbraucherwerkverträge überarbeitet. Die Informationspflicht gilt ab 01. Februar 2017.
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Investitionszuschuss im KfW-Programm "Altersgerecht Umbauen" abrufbar
12.01.2017
Gefördert werden Maßnahmen zur Barrierereduzierung sowie zum Einbruchschutz. Für die Barrierereduzierung können bei Einzelmaßnahmen max. 5.000 Euro Zuschuss und für die Erreichung des KfW-Standards "Altersgerechtes Haus“ max. 6.250 Euro je Wohneinheit gefördert werden. Für den Einbruchschutz sind max. 1.500 Euro Zuschussgelder je Wohneinheit möglich. Es können auch Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung mit Maßnahmen zum Einbruchschutz kombiniert werden. Hierfür beträgt die maximale Zuschusshöhe 5.000 Euro je Wohneinheit.
mehr erfahrenInformationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
06.01.2017
Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) verpflichtet Unternehmen ab dem 1. Februar 2017 zu weiteren Informationspflichten. SHK-Unternehmen sollten sich daher zu Beginn des Jahres 2017 mit dem Thema beschäftigen.
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